Flächennutzungsplan

blueprintsEin Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der von der Behörde für einen, unter ihrem Kompetenzbereich fallenden Ort, erstellt wird. Es handelt sich um ein Planungsinstrument der Gemeinde. In dem Flächennutzungsplan soll die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde oder Stadt festgesetzt werden.
Im Gegensatz zum Bebauungsplan sind die Aufstellungen des Flächennutzungsplanes nicht verbindlich.

Die Flächen des Gebietes werden für verschiedene Zwecke aufgeteilt. Flächen für Verkehrsanlagen, Industrieanlagen oder für die Bebauung können im Flächennutzungsplan festgesetzt werden. Auch Grün-, Waldflächen und Flächen für Landwirtschaft werden im Flächennutzungsplan aufgestellt. Die für die Bebauung ausgewiesenen Flächen können nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung in Baugebiete eingeteilt werden. Das heißt, dass schon im Flächennutzungsplan vorgesehen werden kann, wo ein Wohngebiet oder Gewerbegebiet oder Mischgebiet sein wird. Die Aufteilung der Flächen der Gemeinde dient der zukünftigen Planung der Gemeinde. Aufgrund dessen ist dem Flächennutzungsplan eine Begründung beizufügen. Diese solle die Ziele und Zwecke der Aufteilung der Flächen darbieten.

Ein Flächennutzungsplan ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuches aufzustellen. Es bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Diese kann nur versagt werden, wenn der Plan nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Wird die Genehmigung erteilt, so ist dies ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntgabe wir der Plan wirksam.
Zwar ist der Flächennutzungsplan nicht verbindlich, allerdings haben öffentliche Planungsträger sich an den Planungen des Plans anzupassen. Gegen den Flächennutzungsplan kann Widerspruch erhoben werden. Ein Widerspruch ist jedoch nur zulässig, wenn die Belange, die für eine abweichende Planung sprechen, die Belange, die vom Flächennutzungsplan berücksichtigt werden, nicht nur unwesentlich überwiegen.

Auf den Flächennutzungsplan aufbauend, kann ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Allerdings ist die Vorlage eines Flächennutzungsplanes für die Erstellung eines Bebauungsplanes nicht erforderlich. Wird der Bebauungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt, so kann gleichzeitig der Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt werden.
Der Flächennutzungsplan spielt weiterhin für die Wirksamkeit von Baugenehmigungen eine Rolle. Widerspricht ein Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans, so ist davon auszugehen, dass öffentliche Belange beeinträchtigt sind.

In der Praxis wird ein Flächennutzungsplan als grober, unverbindlicher Plan erstellt. Es soll als Grundlage für den darauf folgenden, verbindlichen Bebauungsplan dienen.